Genehmigung von Tierversuchen: Die rechtliche Situation in Deutschland

Genehmigung von Tierversuchen: Die rechtliche Situation in Deutschland

In Deutschland und auch in vielen anderen Ländern gibt es strenge Kontrollen, um Tierversuche auf ein Minimum zu beschränken. Das deutsche Tierschutzgesetz – im internationalen Vergleich eines der strengsten – regelt den Umgang mit Tierversuchen. Dort ist im fünften Abschnitt (§§ 7-10 TSchG) genau definiert, was ein Tierversuch ist und wann und unter welchen Voraussetzungen ein solcher durchgeführt werden darf. Für Versuche an Wirbeltieren benötigt der Forscher die Genehmigung durch die zuständige Behörde für jedes einzelne Versuchsvorhaben.

Der Antrag auf Genehmigung eines Versuchsvorhabens ist schriftlich bei der zuständigen Behörde einzureichen. In dem detaillierten Antrag ist wissenschaftlich genau zu begründen, warum das Forschungsziel ohne den Einsatz von Labortieren nicht erreicht werden kann. Bei der Entscheidung über die Genehmigung oder Ablehnung eines Tierversuchsantrages wird die Behörde durch eine Kommission (§ 15 TSchG) beratend unterstützt, die sich intensiv mit jedem Antrag befasst. Die Mehrheit der Mitglieder dieser Kommission muss die für die Beurteilung von Tierversuchen erforderlichen Fachkenntnisse der Veterinärmedizin, der Medizin oder einer naturwissenschaftlichen Fachrichtung haben. Ein Drittel der Mitglieder wird von der Behörde aus Vorschlaglisten der Tierschutzorganisationen ausgewählt.

Das Tierschutzgesetz bestimmt zudem, dass nur Personen Tierversuche durchführen dürfen, die nachweislich über eine entsprechende Ausbildung verfügen. Wenn ein Versuch mit Schmerzen oder erheblichen Belastungen für das Tier verbunden ist, muss diesem in der Regel ein ausreichend dosiertes Schmerz- oder Betäubungsmittel verabreicht werden. Das Gesetz stellt somit sicher, dass alle Tierversuche so schonend wie möglich durchgeführt werden und das Tier so wenig wie möglich belasten.

Auch die Tierhaltung und die Durchführung der Versuche werden genauestens kontrolliert: Das Gesetz schreibt vor, dass sie durch einen unabhängigen Tierarzt überwacht werden. Mehrmals im Jahr besuchen Vertreter*innen der Aufsichtsbehörde unangekündigt die Forschungseinrichtungen.

 

 

Zur Redakteursansicht