Tierschutz

Tierschutz

Viele Krankheiten, die den Menschen bedrohen, kommen in gleicher oder ähnlicher Form auch bei Tieren vor. Hunde leiden an Diabetes, Ratten können Bluthochdruck haben, Mäuse und Ratten können an Krebs und Virusinfektionen erkranken.

Ein wesentliches Ziel biologischer und medizinischer Grundlagenforschung ist es, ein möglichst vollständiges Bild über das komplexe Zusammenwirken im Organismus zu erhalten. Dies ist die Voraussetzung, um Krankheiten zu verstehen und entsprechende Medikamente oder Behandlungsmethoden entwickeln zu können. Nicht selten führt übrigens eine Forschungsarbeit an Tieren zu Behandlungen, die sowohl Menschen als auch Tieren zugute kommen. Fast 90 Prozent aller bei Mensch und Haustier verwendeten Medikamente sind identisch.

Wann immer möglich, setzen wir am Max-Planck-Institut für multidisziplinäre Naturwissenschaften alternative, tierversuchsfreie Methoden wie beispielsweise Computersimulationen oder Zellkulturen in der Petrischale ein, um Vorgänge in lebenden Zellen zu untersuchen. Versuche mit Labortieren führen wir nur dann durch, wenn alle anderen Methoden für die wissenschaftliche Fragestellung nicht geeignet sind. Die Notwendigkeit eines jeden tierexperimentellen Versuchs wird stets sorgfältig abgewogen.

Das Wohl der Versuchstiere ist dabei allen mit Tierversuchen befassten Mitarbeitenden ein besonderes Anliegen: Tierschutz, bestmögliche Haltungsbedingungen und verantwortungsvoller Umgang mit den Tieren sind uns ethische Verpflichtung. Sie sind darüber hinaus auch unabdingbare Voraussetzung dafür, dass verwertbare und reproduzierbare wissenschaftliche Ergebnisse entstehen. 

3-R-Prinzip und ein 4. R

Alle tierexperimentell arbeitenden Wissenschaftler*innen am Institut sind darauf bedacht, die Anzahl der Tierversuche wie auch die Belastung der Tiere in den einzelnen Versuchen so gering wie möglich zu halten. Wenn Versuche geplant und durchgeführt werden, wenden wir das so genannte 3-R-Prinzip an. 3-R steht für „reduce, refine, replace“ - im Deutschen könnte man sinngemäß sagen „vermindern, verbessern, vermeiden“: Die Zahl der Tiere pro Versuch wird auf das unbedingt erforderliche Minimum reduziert (reduction); die Durchführung der Versuche und die Haltung der Tiere werden so optimiert, dass die Tiere so gering wie möglich belastet werden (refinement), Tierversuche werden durch Alternativmethoden ersetzt, wann immer dies möglich ist (replacement).

Darüber hinaus verpflichten sich die Forschenden der Max-Planck-Gesellschaft in ihrer Grundsatzerklärung von 2016 zu einem "R" für „Responsibility“ oder Verantwortung. Sie wollen ihr Wissen in den Lebens- und Geisteswissenschaften dafür einsetzen, den Tierschutz in ihren Instituten zu fördern. 

Die hohen Qualitätsstandards in der Tierhaltung und bei tierexperimentellen Vorhaben am Institut werden von einer Tierschutzbeauftragten, einer erfahrenen Fachtierärztin für Versuchstiere, ständig überwacht und mittels regelmäßiger Kontrollen durch das Veterinäramt bestätigt. Die Tierschutzbeauftragte berät die Wissenschaftler darüber hinaus bei der Planung und Durchführung der tierexperimentellen Forschungsvorhaben und trägt dafür Sorge, dass die Belastung für die Tiere stets so gering wie möglich gehalten wird.  

Institutsinterne Kommission

Entsprechend der neuen Vorgaben des Deutschen Tierschutzgesetzes, das im Jahr 2013 in neuer Fassung in Kraft trat, ist am Institut ferner eine interne Kommission tätig. Diese setzt sich zusammen aus der Tierschutzbeauftragten, tierexperimentell tätigen Wissenschaftler*innen, technischen Assistent*innen sowie Tierpfleger*innen. Das Gremium unterstützt die Tierschutzbeauftragte mit dem Ziel, allen Belangen des Tierschutzes optimal Rechnung zu tragen.

Strenge Vorschriften kontrollieren in Deutschland die tierexperimentelle Forschung wie kaum einen anderen Bereich der Tierhaltung und -nutzung. Jeder Tierversuch an einem Wirbeltier ist genehmigungspflichtig und die Zulassungsbehörden überprüfen in jedem Einzelfall, ob der Versuch unerlässlich ist oder ob die angestrebten Erkenntnisse auch auf andere Weise gewonnen werden können. Alle Tierversuche am Max-Planck-Institut für multidiszinplinäre Naturwissenschaften müssen vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Oldenburg genehmigt oder angezeigt werden.

Zusätzlich sind in der Tierschutz-Versuchstier-Verordnung die Details für die Arbeit mit Versuchstieren vorgegeben, nach denen wir uns ebenfalls strikt richten. Vertreter der zuständigen Behörden haben jederzeit Zutritt zu den Versuchsanlagen und Tierställen.


Auszeichnungen

Tierschutzforschungspreis für Dirk Görlich und Tino Pleiner
Die von den Forschern entwickelten sekundären Nanobodies aus Alpakas können in Medizin und Forschung eingesetzte Antikörper ersetzen und so die Anzahl der Tiere in der Antikörper-Produktion drastisch reduzieren. mehr
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